Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Geltung der AGB
Gegenständlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweiligen Fassung gelten für alle Dienstleistungen betreffend ÜBERSETZUNG- UND SIMULTANDOLMETSCHTÄTIGKEITEN die seitens der AUFTRAGNEHMERIN für ihre Kunden (AUFTRAGGEBER) erbracht werden. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Andere Inhalte – wie beispielsweise von Angeboten, Aussendungen und Homepages. werden – so nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer schließt Verträge bzw. nimmt Aufträge nur unter Anwendung dieser AGB ab/an. Die Verpflichtungen der Auftragnehmerin richten sich ausschließlich nach der von dieser im Zuge des Vertragsabschlusses ausgefertigten Auftragsbestätigung, die einen integrierenden Bestandteil zu diesen AGB bilden. Der Kunde (Auftraggeber) akzeptiert mit Vertragsabschluß diese AGB.
Stehen diesen AGB Bestimmungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggebers) entgegen, so erfolgt dennoch, wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart, der Vertragsabschluß ausschließlich gemäß diesen AGB der Auftragnehmerin. Änderungen dieser AGB können dem Kunden (Auftraggeber) – im Falle fortgesetzter oder ständiger Geschäftsbeziehungen – schriftlich oder per e-Mail bekannt gemacht. Widerspricht der Kunde (Auftraggeber) diesen nicht nachweislich binnen vier Wochen schriftlich oder per e-Mail, gelten sie als akzeptiert.
Die ventigo wird Kunden (Auftraggeber), die Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sind, auf diese Bestimmung gleichzeitig mit Bekanntgabe der Änderungen der AGB hinweisen.
II Bekanntgabe von Adressänderungen bzw weiteren Kontaktmöglichkeiten
Der Kunde (Auftraggeber) hat die Auftragnehmerin unverzüglich über jede Änderung seiner aktuellen Zustelladresse, ungeachtet ob es sich hiebei um die ursprünglich genannte Geschäfts- oder Privatadresse handelte, zu informieren und des weiteren über die jeweils letztgültige E-Mailadresse sowie (Mobil-) Telefon bzw Faxnummern zu verständigen. Mitteilungen an den Kunden (Auftraggeber), die an eine derart der Auftragnehmerin zuletzt bekannt gegebenen Zustell- und Kontaktadressen übersandt wurden, gelten als zugegangen.
III Preise und Zahlungsmodalitäten
Preise: Grundsätzlich werden die durch die Auftragnehmerin in der ausgefertigten, schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegten Preise bzw Entgelte in Verrechnung gebracht. Alle Preise/ Entgelte verstehen sich exklusive gesetzlicher MwSt. Soweit die Erstellung einer schriftlichen Übersetzung auftragsgegenständlich ist, verbleiben sämtliche Rechte am Übersetzungstext – bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes bzw etwaig damit zusammenhängender Nebenspesen – im ausschließlichen Eigentum und in der alleinigen Verfügungsberichtigung der Auftragnehmerin.
Die Verwendung , Vervielfältigung oder sonstige Weitergabe von schriftlichen Übersetzungstexten, insbesondere auch deren Einsatz auf Internethomepages des Kunden (Auftraggebers) darf erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten Entgeltes erfolgen.
Sollte keine Preis-/ Entgeltsvereinbarung getroffen worden sein, erklärt der Kunde (Auftraggeber) für die erbrachten Leistungen jenen Betrag als angemessen, der sich aus den zum Zeitpunkt der Abrechnung aktuellen Preislisten und Entgeltsordnungen der Auftragnehmerin errechnet.
Zahlungsbedingungen: So nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
Mit Auftragserteilung ist die Auftragnehmerin berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 40 % des gesamten Auftragswertes im Voraus in Rechnung zu stellen, wobei mit der Umsetzung der Übersetzungstätigkeiten erst nach Eingang dieser Anzahlung begonnen wird.
Im Falle von schriftlichen Übersetzungsleistungen ist mit Übermittlung des Übersetzungstextes an den Kunden (Auftraggeber) eine weiterer Teilbetrag von 50 % des gesamten Auftragswertes zur Zahlung fällig, die restlichen 10 % des gesamten Auftragswertes sind folglich längstens binnen 4 Wochen durch den Kunden (Auftraggeber) zu bezahlen.
Im Falle von Simultandolmetschtätigkeiten steht es der Auftragnehmerin frei, den vollständigen Erlag des vereinbarten oder voraussichtlich entstehenden Entgeltes unmittelbar vor Beginn der Dienstleistung zu verlangen.
Zudem hat der Kunde (Auftraggeber) – falls nicht konkret eine schriftlich andere Vereinbarung getroffen wurde- auch für sämtliche mit der Durchführung der Dienstleistungen der Auftragnehmerin entstehenden Barauslagen (wie z.B. Anreise- und Aufenthaltskosten, Schreib- Porto und Versendungskosten usw.) zur Gänze aufzukommen.
Alle Angaben und sonstige Informationen des Kunden (Auftraggebers) werden grundsätzlich vertraulich behandelt und – so dies die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich macht – nur an solche Personen weitergegeben, die sich Ihrerseits wiederum zur Verschwiegenheit verpflichten.
Sollte der Kunde (Auftraggeber) aber die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder termingerecht erfüllen, können sämtliche Informationen im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüche seitens der Auftragnehmerin uneingeschränkt verwendet werden.
Weiters ist im Falle einer derartigen Vertragsverletzungen, einer unzulässigen Vertragsbeendigung oder eines unberechtigten Rücktrittes vom Vertrag, die Auftragnehmerin zur Einstellung jeglicher weiterer Tätigkeiten berechtigt und besteht keine Verpflichtung etwaig bereits ausgearbeitete Übersetzungstexte an den Kunden (Auftraggeber) auszuhändigen oder bereits erhaltene Anzahlungen zurückzuerstatten.
Vertraglich vorgesehene Kündigungsrechte oder berechtigte Rücktrittsrechte des Kunden (Auftraggebers) sowie der Auftragnehmerin bleiben davon unberührt.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen (wie z.B. Bankspesen bei nicht durchführbarem Bankeinzug, Nachnahmekosten bei Annahmeverweigerung) und Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie zusätzlich 14,00 % p.a. Verzugszinsen zu verrechnen. Für direkt durch die Auftragnehmerin erfolgende erste und zweite Mahnungen werden dem Kunden (Auftraggeber) EUR 20.00 und EUR 40,00 in Verrechnung gebracht.
Weiters ist die Auftragnehmerin im Falle des Zahlungsverzug nach Mahnung und Nachfristsetzung berechtigt, laufende Leistungen aus bestehenden Verträgen zur Gänze auszusetzen, ohne dass dadurch aber der Kunde (Auftraggeber) von seinen laufenden Zahlungsverpflichtung enthoben wird und zwar weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung zusätzlich auflaufenden Beträge.
IV Rechte und Pflichten der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich die ihr überantworteten Übersetzungstätigkeiten unter Beachtung der dieser obliegenden Sorgfalt zu erfüllen, wobei im Falle von verschiedenen Möglichkeiten des Sinngehaltes eines Wortes oder eines Satzgefüges, der – nach Dafürhalten der Auftragnehmerin zu beurteilende – Gesamtzusammenhang der Übersetzung maßgeblich sein soll.
Im Zweifelsfall steht es der Auftragnehmerin zu den Kunden (Auftraggeber) auf die verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten oder über das Fehlen eines in Fremdsprache korrespondieren Begriffes hinzuweisen oder etwaig offensichtliche Widersprüche – so diese von der Auftragnehmerin alleine aus dem Sinnzusammenhang erkannt werden können – aufzuzeigen.
Keine Haftung oder Gewährleistung wird seitens der Auftragnehmerin für eine zutreffende Übersetzungen von fachspezifischen, insbesondere technischen oder allgemein ungebräuchlicher Begriffe übernommen. Ausgeschlossen werden weiters Rückgriffsansprüche durch Forderungen dritter Personen, die aus etwaig unzutreffenden Übersetzungen gegenüber dem Kunden (Auftraggeber) geltend gemacht werden.
V Haftung des Kunden (Auftraggebers)
Der Kunde (Auftraggeber) verpflichtet sich die Auftragnehmerin vollständig schad- und klaglos zu halten, falls diese wegen der vom Auftraggeber in Verkehr gebrachten Übersetzungstexten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich belangt werden sollte, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb, dem Pornographiegesetz, dem Telekommunikationsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und /oder Kreditschädigung
(§ 1330 ABGB). Sollte die Auftragnehmerin in vorstehender Weise dennoch in Anspruch genommen werden, so steht dieser das Recht zu, nach eigenem Ermessen prozessual oder außerprozessual zu reagieren, zu bestreiten oder anzuerkennen, sich zu vergleichen oder Ansprüche abzulösen, ohne dass der Kunde (Auftraggeber) daraus rechtliche Ansprüche oder Einwendungen ableiten könnte.
VI Allgemeiner Gewährleistung – Haftung – Haftungsausschluss
Gewährleistung: Für rechtzeitig geltend gemachte Mängel kann der Kunde (Auftraggeber) Verbesserung verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung ist unmöglich oder für die Auftragnehmerin mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. In diesem Fall kann der Kunde (Auftraggeber) eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags fordern (letzteres nur sofern es sich nicht bloß um einen geringfügigen Mangel handelt). Dasselbe gilt, wenn die Auftagnehmerin die Verbesserung oder einen Austausch nicht oder nicht in angemessener Frist vornimmt, oder diese für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, oder wenn diese für den Auftraggeber aus triftigen, ausschließlich durch die Auftragnehmerin zu vertretenden Gründen unzumutbar sind. Werden von der Auftragnehmerin bestimmte Eigenschaften der Übersetzungen zugesagt, haftet diese für ihre Zusage, gegenüber Unternehmern jedoch nur, wenn diese Zusage schriftlich erfolgt. Bei Erbringung von Dienstleistungen wird – so keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde – die Auftragnehmerin den Sorgfaltmaßstab Ihres Verkehrskreises beachten. Sollte der Kunde (Auftraggeber) einen Mangel feststellen, hat die Auftragnehmerin unverzüglich davon zu verständigen. Kunden (Auftraggeber) die Unternehmer sind, trifft – abweichend von § 377 UGB – die sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht.
Die Auftragnehmerin erbringt die angebotenen Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt der Sorgfalt, Zuverlässigkeit und zeitlichen Möglichkeiten, übernimmt im übrigen aber keine Gewähr für eine vollständige Fehlerfreiheit von Übersetzungen, zumal dies nach dem Stand der Sprachwissenschaft und der fortlaufenden Weiterentwicklung und Veränderung lebender Sprachen nicht gewährleistet werden kann.
Haftung: Die Bestimmungen hinsichtlich Gewährleistung gelten sinngemäß auch für Schadenersatzansprüche wegen Mängel. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Inhalt, Sinn- und Verständlichkeit von zur Übersetzung seitens des Kunden (Auftraggeber) übermittelter Texte oder Daten.
Haftungsausschluss: Die Schadenersatzpflicht der Auftragnehmerin wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin haftet demzufolge nur für von dieser und deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist stets zur Gänze ausgeschlossen. Der Ersatz von Sachschäden ist ausgeschlossen, wenn ihn ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und setzt dem allgemeinen Sicherheitsstand entsprechende, erprobte und marktübliche Maßnahmen, um etwaig bei dieser gespeicherte Daten zu schützen. Die Auftragnehmerin ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, an diese Daten heranzukommen und diese für eigene Zwecke verwenden. Berechtige Schäden können durch Kunden (Auftraggeber) die Unternehmer sind längstens innerhalb einer Frist von 30 Tagen schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten eine spätere Anspruchstellung ausgeschlossen ist.
VII. Vertragsauflösung
Ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses: Etwaige Kündigungsfristen sowie Beendigungsmodalitäten können in den jeweilig konkreten Aufträgen schriftlich vorsehen werden.
Vertragsauflösung aus wichtigem Grund:
Unberührt bleibt das Recht der Auftragnehmerin einen Dienstleistungsvertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn:
der Kunde (Auftraggeber) mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
der Kunde (Auftraggeber) gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des geschlossenen Vertrages, dieser AGB oder etwaiger Zusatzvereinbarungen verstößt;
über das Vermögen des Kunden (Auftraggebers) ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
der Kunde (Auftraggeber) bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis die Auftragnehmerin vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;
die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde (Auftraggeber) zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden (Auftraggebers) entstanden sind und dieser trotz Aufforderung der Auftragnehmerin weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
der Kunde (Auftraggeber) im Zusammenhalt mit der Beauftragung gegen geltende Gesetze, insbesondere gegen das Urheberrechtsgesetz, verstößt
Im Falle einer nicht durch die Auftragnehmerin verschuldeten, in der Sphäre des Kunden (Auftraggebers) begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht der Auftragnehmerin mit Fälligkeit ab dem Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Kunden (Auftraggebers) ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Vertragsentgeltes zu, bei Kunden (Auftraggeber) die Unternehmer sind unter Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt der Auftragnehmerin unbenommen. Im Falle der Vorauszahlung ist die Auftragnehmerin berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte in voller Höhe zu behalten.
VII. Allgemeine Bestimmungen
Gerichtsstand: Für sämtliche Streitigkeiten aus den diesen AGB unterliegenden Verträgen, einschließlich eines Rechtsstreites über das gültige Zustandekommen eines Vertrages, wird ausschließlich das sachlich nach dem Sitz der Auftragnehmerin örtlich zuständige Gericht vereinbart, es steht der Auftragnehmerin aber frei, den Kunden (Auftraggeber) auch bei einem anderen Gericht zu belangen. Für Verbrauchergeschäfte gilt § 14 KSchG.
Anzuwendendes Recht: Anzuwenden ist österreichisches Recht, dies unter ausdrücklichen Ausschluss der Geltung des Internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts (CISG) samt deren Kollisionsnormen.
Zusätzliche Bestimmungen: Zusätzliche Bestimmungen betreffend der Nutzung von Dienstleistungen der Auftragnehmerin durch Dritte sowie eine entgeltliche Weitergabe von erbrachten (schriftlichen) Dienstleistungen an Dritte, bedürfen der vorhergehenden ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
Salvatorische Klausel: Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit dem Kunden (Auftraggeber) abgeschlossenen Vertrages bzw. der weiteren Auftragsunterlagen, die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellen, oder dieser AGB lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt für Unternehmer eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am besten entspricht, ohne dass eine der Parteien unverhältnismäßig benachteiligt wird.